Das neue Mindestlohngesetz in Kombination mit der Lohnsteuer-Nachschau können zur Prüfungsfalle werden – eurodata mit runderneuertem Internetauftritt zum Thema Lohnabrechnung
Das neue Mindestlohngesetz in Kombination mit der Lohnsteuer-Nachschau können zur Prüfungsfalle werden – eurodata mit runderneuertem Internetauftritt zum Thema Lohnabrechnung
eurodata ist führender Anbieter cloudbasierter Softwarelösungen für Handelsnetze, Steuerberater und KMUs sowie Softwareprodukte zur Implementierung von Smart Services für mehrstufige Prozesse und Datenintegration.
Rund um das Thema Lohnabrechnung hat eurodata sein Angebot erneuert und unter der Internetadresse sicherlohn.de ein Online-Portal zu seinen Services geschaffen. Auf dem Portal können sich mittelständische Unternehmen, Steuerberater und Lohnbüros ausführlich über die neuen Möglichkeiten webbasierter Lohn- und Gehaltsabrechnung informieren.
Anlass des überarbeiteten Angebots ist die neue Gesetzeslage zur Lohn- und Gehaltsabrechnung. Im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau darf das Finanzamt ohne Vorankündigung beim Arbeitgeber prüfen, ob er mehr Arbeitnehmer beschäftigt als er angegeben hat. In Kombination mit den neuen Dokumentationspflichten zum Mindestlohngesetz kommen nun ganz neue Herausforderungen auf die Lohnabteilungen in den Unternehmen zu.
Der neue edlohn-Auftritt ist im benutzerfreundlichen „One-Page-Style“ konzipiert und klärt die Besucher der Internetseite kurz und informativ über das Leistungsspektrum des Lohnsystems aus dem Hause eurodata auf; zudem enthält sie Referenzen und Kundenstimmen. In einer übersichtlichen Struktur präsentiert die Webseite verschiedene Service-Pakete, die so gestaltet sind, dass die Kunden je nach Bedarf sehr flexibel wechseln können.
„Wir registrieren in den letzten Monaten eine starke Zunahme der Nachfrage nach fachlicher Zuarbeit und Unterstützung bis hin zum vollständigen Outsourcing der Lohnabrechnung“, sagt Christof Kurz, verantwortlicher Geschäftsbereichsleiter für edlohn. „Ein Grund ist sicherlich, dass die Finanzverwaltung hinsichtlich der digitalen Prüfung derzeit stark aufrüstet, mit der Lohnsteuer-Nachschau ein extrem gefährliches Instrument zur Verfügung hat und insbesondere beim neuen Mindestlohn viele formale Fehlerquellen lauern. Hinzu kommt, dass immer mehr mittelständische Unternehmen sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und effizienter arbeiten möchten. Schließlich ist kein Unternehmensbereich so schnell und einfach auszulagern wie die Lohnabrechnung.“
Perfekte Angebote für mittelständische Unternehmen
Der Webauftritt sicherlohn.de stellt die verschiedenen Angebote detailliert vor, so dass die Fachleute aus dem Lohnbereich schnell erkennen, welches edlohn-Paket am besten zum eigenen Anforderungsprofil passt. Insgesamt können sie zwischen drei verschiedenen Angeboten, die sich hauptsächlich durch den Eigenleistungsanteil unterscheiden, wählen. „Interessierte Unternehmen können beispielsweise ausschließlich unsere Cloud-Lösung nutzen, zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen oder aber ihre gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung auslagern“, erklärt Uwe Richter, Vorstandsvorsitzender eurodata AG, das Konzept von edlohn. Zur neuen Webseite mit den Service-Paketen „Machen lassen“, „Mitmachen“ und „Selbst machen“ für kleine und mittlere Unternehmen geht es direkt unter diesem Link: http://www.sicherlohn.de/
edlohn Leistungsspektrum
Unternehmen, die sich für edlohn entscheiden, können die webbasierte Lohnabrechnungslösung sofort nutzen, erhalten automatisch alle Software-Updates und wissen, dass sie immer gemäß der neuesten Gesetzgebung abrechnen. Bei Problemen bietet ihnen eurodata einen kostenlosen Support, und wer will, kann sich sogar einen Lohnabrechnungsservice durch Experten hinzubuchen. Auch ein Fullservice, der faktisch einer Art Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung entspricht, ist möglich. Egal für welches Angebot sich Steuerfachleute oder Unternehmen entscheiden – bei eurodata erhalten sie eine zuverlässige und sichere Abwicklung ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Weitere Infos zur sicheren und kompetenten Lohnabrechnung unter: www.sicherlohn.de