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Bei Missachtung des EuGH-Urteils zur Zeiterfassung drohen Geldstrafen

Seit 2019 sind die Arbeitgeber in der EU dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen und zu dokumentieren. Die Erfassung muss verlässlich, objektiv sowie leicht zugänglich sein. Für viele Unternehmen ist diese Vorgabe eine weitere lästige Pflicht, der sie nachkommen müssen. Laut einer Untersuchung der BAuA im Jahr 2021 werden 47% der Arbeitszeiten betrieblich erfasst und 32% der Mitarbeiter dokumentieren ihre Arbeitszeit selbst. Aber dennoch gibt es nach wie vor Unternehmen, in denen die Arbeitszeit nicht erfasst wird.

Helfen können digitale Zeiterfassungslösungen. Sie sorgen nicht nur für eine moderne und unkomplizierte Zeiterfassung, sondern auch für Transparenz, Flexibilität und Compliance. So auch edtime, die mobile Zeiterfassung von eurodata. edtime ist eine ausgereifte und passgenaue Lösung für das Erfassen und Reporten der Arbeitszeit. Darüber hinaus bietet die Lösung Führungsverantwortlichen die Möglichkeit über eine Art „Cockpit“ den Tagesstatus zahlreicher Informationen übersichtlich abzufragen, etwa nach Krankheits- oder Resturlaubstagen, Abwesenheiten wegen Fortbildungen, Geburtstagen, auslaufenden Verträgen und zu wenig gebuchten Stunden. Mit diesen Informationen lassen sich im nächsten Schritt vielfältige Auswertungen vornehmen und Entscheidungen vorbereiten. So wird die Zeiterfassung von der Pflicht zur Kür und hebt die Steuerungsmöglichkeiten auf das nächste Level.

Schon heute profitieren zahlreiche Tankstellenbetreiber und -pächter vom edtime Einsatz.

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