Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab dem 1. Januar 2025 von 12,41 € auf 12,82 €. Parallel dazu steigt die Verdienstgrenze eines Minijobbers von 538 € auf 556 €. Diese Änderung bringt für viele Unternehmen zusätzlichen Aufwand mit sich – es sei denn, sie arbeiten mit edtime. Anwender von edtime werden proaktiv per Systemmeldung auf die Änderung hingewiesen und können außerdem die Erhöhung des Mindestlohns und der Verdienstgrenze auch ganz einfach umsetzen. Das schafft Sicherheit, zumal der Zoll nach einer Mindestlohnerhöhung erfahrungsgemäß verstärkt Kontrollen durchführt. Wer bei einer solchen Prüfung ins Visier der Zollfahnder gerät und noch nicht auf den neuen Mindestlohn umgestellt hat, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.
Mit edtime verlieren die gesetzlichen Anforderungen und Zollkontrollen ihren Schrecken, denn die cloud-basierte Arbeitszeiterfassung stellt alle relevanten Dokumente per Knopfdruck zur Verfügung. So kann die MiLoG-Konformität unkompliziert nachgewiesen werden, was den Unternehmen und Zollmitarbeitern Zeit und Ärger erspart.
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