Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der eurodata AG, Großblittersdorfer Str. 257-259, 66119 Saarbrücken (Stand: 30.05.2018)
der eurodata AG, Großblittersdorfer Str. 257-259, 66119 Saarbrücken (Stand: 30.05.2018)
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Unsere Kunden erkennen sie auch für zukünftige Geschäfte als für sie verbindlich an. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsinhalt, und zwar auch nicht durch unser Schweigen oder Bezugnahme auf Schreiben des Kunden mit solchen Geschäftsbedingungen oder durch Annahme eines Angebots oder Leistungserbringung. Unsere AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).
Unsere Angebote zum Abschluss eines Vertrages sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, in unserem Angebot ist ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt. Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt unseres Angebots gültigen Leistungsbeschreibung. Leistungsbeschreibungen stellen keine Garantien oder Zusicherungen von Eigenschaften unserer Leistungen dar.
3.1 Wir sind zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Wir sind ferner berechtigt, zur Erbringung unserer Leistungen Dritte einzusetzen.
3.2 Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern oder Maschinen (incl. Hardware) oder von Telekommunikationsleitungen ohne unser Verschulden), daran gehindert sind, die Leistung zu erbringen, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Wegfall der Behinderung. Das gleiche gilt für den Zeitraum, in dem der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht erbringt.
3.3 Für server- und netzwerkbasierte Leistungen gilt Folgendes: Wir gestatten dem Kunden die Nutzung der Leistungen innerhalb der jeweils vereinbarten Betriebszeit. Die vereinbarte Mindestverfügbarkeit innerhalb dieser Betriebszeit beträgt mindestens 98,0 % pro Kalenderjahr. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung über den Umfang unserer Leistungspflicht, nicht um eine Garantie oder zugesicherte Eigenschaft. Die tatsächliche Verfügbarkeit wird gemäß folgender Formel ermittelt: (Betriebszeit – Ausfallzeit) / Betriebszeit x 100 = tatsächliche Verfügbarkeit (%). Zur Betriebszeit zählen nicht die Zeiträume für notwendige Wartungsarbeiten; wir behalten uns insoweit zeitweilige Beschränkungen unserer Leistungen im Hinblick auf betriebsnotwendige oder sicherheitsrelevante Maßnahmen (z.B. zur vorbeugenden Wartung) vor; wir werden uns bemühen, die Maßnahmen innerhalb angemessener Frist vorher anzukündigen, soweit diese planbar sind, und die Verfügbarkeit innerhalb eines der Störungsursache angemessenen Zeitraums wiederherzustellen.
4.1 Die ordnungsgemäße und fristgerechte Erbringung unserer Leistungen setzt die ordnungsgemäße und fristgerechte Erbringung erforderlicher Mitwirkungsleistungen durch den Kunden voraus. Soweit der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt, entfällt unsere Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem deren Erbringung von der vorherigen Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Kunden abhängt. Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten, soweit diese daraus resultieren, dass er seine Mitwirkungsleistungen nicht erbringt.
4.2 Der Kunde ist insbesondere für die rechtzeitige Bereitstellung von zu verarbeitenden Daten und für deren Vollständigkeit und Richtigkeit sowie für die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von Arbeitsergebnissen in angemessenem Umfang verantwortlich.
4.3 Der Kunde wird Mängel unserer Leistungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich geltend machen und dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, dessen Auswirkungen sowie das Erscheinungsbild des Mangels angeben.
Soweit wir uns nicht zur Übernahme der Speicherung von Daten zur Datensicherung oder -archivierung für den Kunden verpflichten, obliegt dem Kunden selbst nach dem Stand der Technik die Datensicherung, und zwar in anwendungsadäquaten Abständen, so dass er die Daten mit angemessenem Aufwand wiederherstellen kann.
Sämtliche Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Zahlungsansprüche hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich bei uns geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen durch den Kunden gilt als Genehmigung der Rechnung, soweit wir den Kunden in der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hingewiesen haben. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
Waren, die wir zur Erfüllung eines Vertrages liefern, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Unsere Software und betriebswirtschaftlichen Auswertungen sind urheberrechtlich geschützt.
8.1 Wir haften ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften
8.2 In anderen als den in Ziffer 8.1 aufgeführten Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch uns oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertragstypisch und vorhersehbar ist ein Schaden, den wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen.
8.3 In anderen als den in Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 aufgeführten Fällen ist die Haftung von uns wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung von uns nach § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
8.5 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.
8.6 Die vorstehenden Regelungen in Ziffer 8 mit Ausnahme von Ziffer 8.4 gelten entsprechend für unsere Haftung im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Anzeigen und Erklärungen, die von dem Kunden gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben sind (wie z.B. Mängelanzeigen, Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktritts-, Minderungs- und Kündigungserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Auf Verträge mit unseren Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Vorschriften des Internationalen Privatrechts Anwendung. Erfüllungsort für Leistungserbringung und Zahlung ist Saarbrücken. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Saarbrücken.
Besondere Vertragsbedingungen edtime PLUS (Stand: 08/2022)
Besondere Vertragsbedingungen edtime (Stand: 08/2022)