Kunden profitieren von Aktualität der cloudbasierten Personaleinsatzplanung
Seit dem 1. Januar 2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 € statt bisher 8,50 €. Das zwingt Unternehmen, diese Vorschrift nicht nur einzuhalten, sondern auch zu dokumentieren. Organisationen, die ihre Personaleinsatzplanung mit edpep umsetzen und ihre Zeiterfassung mit edtime organisieren, halten diese Vorgabe automatisch und ohne Zusatzaufwand ein.
“Wir haben unsere Lösung so angepasst, dass sie bei der Erfassung von geringfügig Beschäftigten seit Anfang Januar automatisch mit dem neuen Mindestlohn rechnet. Dadurch garantieren wir unseren Kunden eine lückenlose Compliance ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand“, sagt Dieter Leinen, Vorstand der eurodata AG.
edpep ist ein Einsatzplanungs-System mit dem sich nicht nur Schichtpläne erstellen und Personalarbeitszeiten erfassen lassen. Vielmehr ist es ein komplettes Instrument zur effizienten Planung und Auswertung von Personal-Ressourcen und Arbeitszeit. edpep beinhaltet das Zeiterfassungs-System edtime, für das ebenfalls die MiLoG-Konformität gilt.
Mit edpep lassen sich ganz einfach Einsatzpläne per Drag and Drop erstellen, Aufgaben digital vergeben sowie Arbeitsdokumente teilen. Zentral für den Mindestlohn ist dabei die lückenlose Erfassung von Arbeitszeiten mit Anfang-, Ende-, Mehr- und Minderzeiten sowie die Pausendokumentation. Außerdem überprüft edpep automatisch im Hintergrund, ob die in Deutschland vorgeschriebenen Regelungen eingehalten werden und warnt bei Verstößen. Bezüglich der Einhaltung des MiLoGs bedeutet das, dass bereits beim Anlegen eines Mitarbeiters in edpep ein entsprechender Hinweis erfolgt, falls es einen Verstoß gegen eine Richtlinie gibt. Beispielsweise, wenn der Monatslohn nicht zur Anzahl der angedachten Arbeitsstunden passt und damit der Mindestlohn droht unterschritten zu werden, erscheint beim Verantwortlichen bei der Eintragung der Beschäftigungsdaten eine unübersehbare Warnung. Es schleichen sich somit deutlich weniger Fehler ein und die Angst, Verstöße zu begehen, wird genommen. Zusätzlich gilt: Für den Gesetzgeber stehen jederzeit MiLoG-konforme Zeiterfassungs-Dokumente zum Download zur Verfügung, für den Fall, dass der Zoll diese einsehen möchte.
Weitere Informationen zu edpep und edtime unter: https://www.ed-portal.de