In Österreich nehmen Kollektivverträge in arbeitsrechtlicher Hinsicht eine wichtige Rolle ein. Das gilt auch für den Kollektivvertrag im Einzelhandel. Diese Verträge werden zwischen den kollektivvertragsfähigen Vertretungen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite abgeschlossen und regeln neben dem Mindestentgelt weitere wesentliche arbeitsrechtliche Bestimmungen, u.a. Zuschüsse, flexible Arbeitszeiten, etc. Deshalb sind sie zentraler Bestandteil in der Zusammenarbeit von Unternehmen und ihren Mitarbeitern.
Gemeinsam mit führenden Arbeitsrechtlern hat eurodata die Anforderungen des Kollektivvertrags „Einzelhandel“ analysiert und seine Zeiterfassungs- und Personalplanungssoftware um die Berücksichtigung der entsprechenden Regelwerke ergänzt. Jetzt kann edtime die Zuschläge pro Mitarbeiter und Tag innerhalb des abzurechnenden Zeitraums abbilden. Auch wichtige Vorgaben rund um das Thema Urlaubsbetrachtung, lassen sich in der Lösung darstellen. Damit bietet die Zeiterfassungs- und Personaleinsatzplanungslösung der eurodata attraktive Mehrwerte für die Unternehmen des österreichischen Einzelhandels.
Mehr Informationen zu edtime unter: www.eurodata.co.at/de/zeiterfassung-personaleinsatzplanung/