Ab sofort sind die Energiepreispauschale und weitere Zusatzfunktionen in edlohn verfügbar.
Die Ende Mai 2022 vom Gesetzgeber beschlossene Energiepreispauschale wirft in der Praxis viele Fragen auf. Anwender von edlohn jedoch profitieren von einem neuen Release, das neben der Energiepreispauschale auch andere Vereinfachungen beinhaltet.
- Systemnachrichten, für welche Arbeitnehmer eines Mandanten die Energiepreispauschale in Frage kommt
- automatischer Vorbelegung aller Arbeitnehmer, für die eine Energiepreispauschale in Frage kommt
- systemseitigen Erfassungsvorlagen (September 2022) für die Schnellerfassung zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Arbeitnehmer
- automatischer Abwicklung des Erstattungsanspruchs über die Lohnsteueranmeldung im August 2022
- automatischer Auszahlung an die Arbeitnehmer über systemseitig generierte Lohnarten im September 2022 (monatliche LSt-Anmeldung) oder später (vierteljährliche oder jährliche LSt-Anmeldung)
- archivierbarer Zusatzauswertung zur Erläuterung des Abzugsbetrags von der Lohnsteuer im August 2022
- automatischer Generierung einer Leistung zur Fakturierung bei der Auszahlung an die Arbeitnehmer
- Hinweistext auf der Entgeltabrechnung der betroffenen Arbeitnehmer
Weitere Informationen zu edlohn unter: Lohnabrechnung für Profis mit edlohn von eurodata
Wir möchten Sie auch auf unser kostenfreies Web-Seminar zum Sonder-Update am 11. August 2022 hinweisen, in dem Vanessa Trenz, Produktmanagerin edlohn, die Neuerungen vorstellt. Hier gleich registrieren