Einige Branchen belegt der Gesetzgeber mit der Sofortmeldepflicht. In diesen Fällen müssen Arbeitgeber neue Mitarbeiter bereits bei Aufnahme der Tätigkeit sofort an die Sozialversicherung melden. Diese Sofortmeldepflicht gilt auch für kurzfristig beschäftigte Aushilfen. Da diese besondere Meldepflicht vom Zoll überprüft wird, kann eine fehlende Anmeldung mit hohen Geldstrafen belegt werden.
Zur Zeit führt der Zoll mit hohem Personaleinsatz vor allem in der Gastronomie aber auch sonst in vielen Branchen regelmäßig bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen durch. Deshalb sollte hier niemand ein Risiko eingehen.
Wer edtime im Einsatz hat, tut sich leicht der Sofortmeldepflicht nachzukommen. Denn mit geringem Aufwand lässt sich die Sofortmeldung direkt aus edtime heraus anstoßen – vorausgesetzt edtime ist mit edlohn, der Lohnabrechnung der eurodata, verknüpft und der Steuerberater oder Dienstleister hat die Sofortmeldung „freigeschaltet“. Ist das gegeben, lassen sich, unabhängig von der zeitlichen Verfügbarkeit eines Lohnbüros, Sofortmeldungen vornehmen.
Die Meldepflicht ist damit erfüllt. Das Lohnbüro wird automatisch über den neuen Mitarbeiter informiert und kann dann – auch zu einem späteren Zeitpunkt – alle weiteren Schritte erledigen. Für den Fall, dass der oder die Neue dann nicht zum vereinbarten Arbeitsbeginn erscheint, ist die Stornierung der Anmeldung ebenfalls direkt in edtime möglich. Und sollte es zu einer Zollüberprüfung kommen, lassen sich alle Dokumente auf Knopfdruck aus dem edtime Archiv ziehen. Schnell und unkompliziert.
Natürlich dürfen Sie sich für die Freischaltung gerne auch an uns wenden. Wir übernehmen die Koordination. Das geht am einfachsten durch eine Mail an den edtime Support: edtime-support@eurodata.de. Stichwort: Sofortmeldung.