Mit der elektronischen Zeiterfassung müssen sich Unternehmen bereits seit dem EuGH-Urteil im Frühjahr 2019 befassen. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat im September letzten Jahres noch einmal die Dringlichkeit der Umsetzung betont und die Verpflichtung ausgesprochen, die tägliche Arbeitszeit zu erfassen. Zeljko Katavic, Geschäftsführer eurodata ProPep GmbH, beobachtet diesen Markt und hat in der elektronischen Zeiterfassung drei Trends identifiziert.
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