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Neuer Mindestlohn in eurodata Lösung edtime hinterlegt

Mindestlohn AdobeStock 2020 Tafel mit Kreide

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn von aktuell 9,35 Euro lässt sich in edtime per Mausklick aktualisieren

Wie seitens der Bundesregierung verabschiedet, wurde der Mindestlohn zum 1. Januar 2020 erneut angehoben, von 9,19 Euro auf aktuell 9,35 Euro. Dementsprechend hat eurodata eine Anpassung in der Softwarelösung edtime – Zeiterfassung auch in Verbindung mit Personaleinsatzplanung – vorgenommen. Die Anwender können seit Anfang des Jahres direkt mit den neuen Löhnen rechnen.

Die sukzessive Erhöhung des Mindestlohns sorgt jedes Mal für zusätzlichen Aufwand – bei den Arbeitgebern, Steuerberatern, in den Lohnabrechnungsbüros und auch beim Zoll, der in der Regel zu Jahresbeginn verstärkt kontrolliert, ob die geänderten Vorgaben auch eingehalten werden. Die Lohnbuchhaltung wiederum muss prüfen, ob beispielsweise bei einem Minijobber der durchschnittliche Stundenlohn zur vereinbarten Stundenzahl passt.

Unternehmen, die mit der eurodata Lösung edtime arbeiten, müssen sich über diese Mehrarbeit keine Gedanken machen. Wer die Arbeitszeiten mit edtime erfasst oder die Personaleinsatzplanung damit umsetzt bestätigt mit wenigen Klicks die Änderung des Stundenlohns für seine Mitarbeiter. Und wer darüber hinaus die Lohnabrechnung mit edlohn machen lässt, profitiert davon, dass am Monatsende alle relevanten Daten automatisch an die cloudbasierte Lohnabrechnung weitergegeben werden. So ist die Lohnabrechnung ohne weiteren Aufwand auf dem aktuellen Stand. Das spart nicht nur Zeit und Arbeit, sondern reduziert auch Fehler und sorgt für MiLoG-konforme Prozesse.

edtime überprüft automatisch im Hintergrund, ob die vorgeschriebenen Regelungen eingehalten werden und warnt den Anwender, falls sich Verstöße abzeichnen. Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG: „Unsere Systeme basieren immer auf den aktuellen gesetzlichen Richtlinien. Mit edtime sind die Verantwortlichen stets rechtzeitigt informiert und können entsprechend reagieren. Mit einem Klick ist der neue Mindestlohn angepasst. Selbstverständlich können die Werte auch für einzelne Mitarbeiter individuell bearbeitet werden.“

Mehr Informationen zu den eurodata-Lösungen unter www.eurodata.de