Neben der Erhöhung des Mindestlohns wurde auch die Minijob-Grenze angepasst. Diese erhöhte sich seit Jahresbeginn 2024 von
520 € auf 538 € monatlich. Unternehmen, die edtime im Einsatz haben tun sich leicht mit die Umsetzung dieser Änderungen. Sie können den Stundenlohn unkompliziert automatisch oder manuell anpassen und damit für die sofortige Einhaltung des Gesetzes sorgen.
Auch wer vergessen haben sollte, den Stundenlohn anzupassen muss sich keine Sorgen machen. Er wird vom System entsprechend erinnert. Auch bei Mini- oder Midijobs, die ein bestimmtes Stundenkontingent zu einem pauschalen Auszahlungsbetrag umfassen, weist edtime auf die entsprechenden Änderungen beim Stundensoll hin. Unternehmen, die darüber hinaus edlohn im Einsatz haben, profitieren doppelt. Durch die Integration der beiden Systeme und den automatischen Datenaustausch ist die Lohnabrechnung ganz von allein auf dem aktuellsten Stand, sobald die Anpassungen in edtime vorgenommen wurden.
Mehr Informationen: Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung online – edtime🐿️