Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts im September diesen Jahres sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Damit bestätigt das Gericht das EuGH-Urteil vom Mai 2019. Spätestens jetzt müssen sich die Arbeitgeber um entsprechende Lösungen bemühen. Demnach ist die bisher weit verbreitete Vertrauensarbeitszeit keine Option mehr. Gerade vor dem Hintergrund mobiler Arbeit, hybrider Arbeitslandschaften sowie des Homeoffice stehen die Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Richtlinien und Prozesse anzupassen.
Hilfreich sind bei der Umsetzung des Beschlusses digitale Zeiterfassungssysteme wie edtime. Diese innovative Form der Zeiterfassung sorgt dafür, dass die Mitarbeiter einfach, schnell und sehr flexibel ihre Arbeitszeiten erfassen können – ganz bequem per App.
Mehr Informationen zur „digitalen Stempeluhr“: www.edtime.de